Simon Karrer von Kutzenhausen bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm als Erb- und Zinslehen ein Gut in Kutzenhausen verliehen hat, das früher die Karrer bzw. teilweise der Aussteller innehatten. Die Beliehenen entrichten dafür im Herbst 28 Eimer Konstanzer Eich Weißwein Vorlaß. Von dem zum Gut gehörenden Acker und Hölzlin bezahlen sie 10 ß d. Das Kloster hat ein Vorkaufsrecht für den Fall, das die Beliehenen ihr Leiherecht verkaufen wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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