Hermann Kleidamb schwört Urfehde, nachdem er auf Befehl des Grafen Johann von Oldenburg pp. wg. des Reinecke Jeddeloh zugefügten Schadens von der Stadt Oldenburg verhaftet, auf Betreiben seiner Freunde aber wieder entlassen wurde, weder am Rat noch seinen Dienern Rache zu nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Oldenburg
Loading...