Peter Linder von Notzenhaus bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Christine Müller und ihren gemeinsamen Kindern die beiden "Gütle" in Notzenhaus verliehen hat, die schon der Vater des Ausstellers, ¿Heinz Linder, zu Lehen hatte. Die Verleihung gilt, solange die Beliehenen Leibeigene des Klosters sind. Sie werden die Güter persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften und nicht "schlaitzen". Als Zins und Hubgeld entrichten sie, was bisher üblich war und dem klösterlichen Rodel entspricht. Sie dürfen keine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster "flüchtig" werden, sonst verlieren sie ihr Leiherecht ("Lehenschaft"). Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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