Hans Giebinger zu Leitenberg, Pflegverweser zu Trostberg und Zöllner zu Altenmarkt, beurkundet, dass ihm Propst Georg [I.] und das Kapitel von Baumburg ein Haus mit Hofstatt in Altenmarkt verkauft haben. Die Lehenschaft bleibt dem Kloster vorbehalten, ebenso ein Vorkaufsrecht. Der Käufer verpflichtet sich, einen Damm neben der Behausung auf eine bestimmte Länge auf eigene Kosten zu versorgen, ebenso, wenn er sich ansonsten gegen das Wasser erwehren müsste. Für Schäden, die flussaufwärtiges Werken des Klosters oder durch Überschwemmung entstehen, kann er das Kloster nicht haftbar machen.; S: Hans Giebinger zu Leitenberg, Pflegverweser zu Trostberg und Zöllner zu Altenmarkt