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Strafsache gegen Freiherr Franz Georg von Luttersheimb wegen Totschlag der Stadt verwiesen, aber Urfehde
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Enthält: Strafsache gegen Freiherr Franz Georg von Luttersheimb: Er hat am 16.12.1655 den früheren Offizier Wilhelm Tameling in der Weinstube des Weinhändlers Philipp Brüggeman im Streit mit dem Degen verwundet; Tameling ist gestorben. Der Angeklagte will von ihm gereizt worden sein, da Tameling ihn und seinen Vater beleidigt habe. Kanzler und Räte in Köln, später auch der Erzbischof Maximilian Heinrich beantragen, den Angeklagten dem Regiment des Obristleutnants Jobst Bernard von Korff zu Harkotten und Störmede auszuliefern, der die Sache untersuchen und ggfs. den Angeklagten bestrafen soll. Hierfür verbürgt sich Korff. Es wird nun die Frage erörtert, ob der Angeklagte auf Grund des Reichsabschieds zu Regensburg vom Jahre 1641 dem Regiment auszuliefern sei. In einem vom Rat eingeholten Rechtsgutachten des Dr. Zacharius Löbbeke und des Dr. Johan Hubertz vom 3.5. 1656 wird die Frage verneint, da insbesondere der Angeklagte noch nicht in das Regiment eingetreten sei, dieses vielmehr nur beabsichtigt habe. Am 26. Mai 1656 werden als Zeugen vernommen: 1. Leutnant Wilhelm Nübel, 42 J. alt; 2. Feldwebel Dietrich Ketteler, 48 J. alt. Am 1. Juni werden vernommen: 1. Gerichtsschreiber Johan Dyckhoff, 46 J. alt; 2. Barbierer Henrich Busch, 39 J. alt; 3. dessen Knecht Andreas Quante, 19 J. alt; 4. Barbierer Sebastian Wittover, 55 J. alt. Der Angeklagte zahlte den Eltern des Tameling, wie ihre Tochter Geske Tameling erklärt, eine große Summe Geldes, so dass das "Geblüt versöhnet" ist. Auf Grund eines weiteren Gutachtens der genannten Rechtsgelehrten wird der Angeklagte dann durch Urteil vom 9.9.1656, weil er im Zorn gehandelt hat, von der gewöhnlichen Strafe freigesprochen, aber auf immer der Stadt verwiesen. Er schwört Urfehde. Er war auf dem Hörstertor in Haft. Erwähnt werden Adrian Dietrich Voss, Oheim des Angeklagten, Gerichtsdiener Johan Strüving; Quartiermeister Johan Schade; Dietrich Hoetmar; Dietrich Lohaus; Henrich Dyckhoff; Kanonikus Ernst Lüterinckhausen.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.