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Verordnung des Domkapitels zu Halberstadt, dass man den Handwerksgesellen und anderm Gesinde nicht gestatten solle, in Städten oder Dörfern auf ihre eigene Hand zu arbeiten
Verordnung des Domkapitels zu Halberstadt, dass man den Handwerksgesellen und anderm Gesinde nicht gestatten solle, in Städten oder Dörfern auf ihre eigene Hand zu arbeiten
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.12. Gilde-, Innungs- und Handwerkssachen