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Verordnung des Domkapitels zu Halberstadt, dass man den Handwerksgesellen und anderm Gesinde nicht gestatten solle, in Städten oder Dörfern auf ihre eigene Hand zu arbeiten
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Verordnung des Domkapitels zu Halberstadt, dass man den Handwerksgesellen und anderm Gesinde nicht gestatten solle, in Städten oder Dörfern auf ihre eigene Hand zu arbeiten
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.12. Gilde-, Innungs- und Handwerkssachen