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Kaiser Karl IV. bestätigt Heinrich [von Hohenberg], Abt von
Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna auf seine vor ihm vorgetragene Bitte
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
1358 August 31
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Sulzpach anno Domini millesimo trecentesimo quinquagesimo octavo indictione undecima II Kalendas Septembris regnorum nostrorum anno terciodecimo imperii vero quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Karl IV. bestätigt Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna auf seine vor ihm vorgetragene Bitte die im Folgenden inserierten Privilegien seines Großvaters König Heinrich [VII.] und des Königs Heinrich [II.]. Darüber hinaus bestätigt er alle anderen Privilegien des Klosters, die von Heinrich [VII.] und anderen Herrschern des Römischen Reichs an Fulda verliehen worden sind. Zuwiderhandelnde zahlen 100 Mark reinen Goldes als Strafe, zur Hälfte an die kaiserliche Kammer, zur Hälfte an den Abt und seine Nachfolger. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Sulzbach. Inserierte Urkunden: [1309 Juli 14], [1310 September 6], [1312 März 30], [1012 Dezember 16]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ernst [von Pardubitz], Erzbischof von Prag
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann [von Volek], Bischof von Olmütz
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes [von Neumarkt], Bischof von Leitomischl, Kanzler des Reichs
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gerhard [von Ehrenberg], Bischof von Speyer
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albert [von Sternberg], Bischof von Schwerin
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich [Kagelwit], Bischof von Minden
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf, Herzog von Sachsen, Erzmarschall
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann, Markgraf von Mähren
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bolko von Falkenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herzog Bolko von Oppeln
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Burkhard und Johann, Burggrafen von Magdeburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ulrich und Johann, Landgrafen von Luxemburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Barko von Volhartitz [?]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hatscho von Sweretitz, Kammermeister
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Thimo von Colditz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 163-173 und K 432, f. 36; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 127; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 129; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 6, Nr. 130; Transsumpte der Urkunde in Nr. 400 und 743; Insertionen der Urkunde in Nr. 85, 205, 208 und 224. Transsumiert in den Urkunden Nr. 884 und Nr. 1292.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXVII; Regest: RI VIII, 2835
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/1358-08-31_1_0_8_0_0_3170_2835)
Auf der Rückseite der zeitgenössische Registraturvermerk: (Registrata Hartwicus).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.