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Berufungssache des Johan Gerritzen von Neuenhaus, Beklagter ./. Kramer Melchior van Büren in Münster, Kläger. Berufung gegen ein Urteil des Stadtrichters in Münster. Der Streit der Parteien geht um Bezahlung oder Schadensersatz.
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Berufungssache des Johan Gerritzen von Neuenhaus, Beklagter ./. Kramer Melchior van Büren in Münster, Kläger. Berufung gegen ein Urteil des Stadtrichters in Münster. Der Streit der Parteien geht um Bezahlung oder Schadensersatz.
Enthält: Der Kläger hat dem Beklagten Flocken und Scheerhaar geliefert, der Beklagte hat dem Kläger Rüböl und Fischleim verkauft. Erwähnt werden Bertold Seddeler; Kramer Christoffer Schmedding; Berndt Koster; Michael Merkamp; Schneider Arnds; Schneider Schweers; Tonies von Werne; Schiffer Mate Severs in Bremen.