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Sächsisches Prozeß- und Landrecht ("Alt Culmisch oder Preußisches Recht")
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Enthält: Formalbeschreibung:
- Pergament, 265 Bl.
- 33,5 x 25,5 cm
Enthält:
- Bl. 1 ra - 3ra: Index zum Richtsteig Landrechts (umfasst auch den Index zu"Richtsteig II")
- Bl. 3ra - 35rb: Johannes von Buch, Richtsteig Landrechts (der vierten Textklasse zugehörig, ohne Pro- und Epilog)
- Bl. 35rb - 62 vb: Richtsteig Landrechts II (Eisenacher Rechtsfälle) (zu Beginn am Rand mit"L II"(Liber secundus) bezeichnet
- Bl. 62vb - 67va: Index zum Landrecht (registriert werden 3 Bücher zu 64, 70 und 71 Artikeln Umfang)
- 67va - 265vb: Sachsenspiegel Landrecht mit der Glosse (Der Text beginnt mit dem Prologus, gefolgt vom Textus Prologi mit Glosse ; 12 Aritkel fehlen zusammen mit der Glosse)
Archivale
Homeyer, Carl Gustav, Der Richtsteig Landrechts nebst Cautela und Premis, Berlin 1857 (Edition)
Laufs, Adolf u.a., Das Wimpfener Rechtsbuch. Bericht über eine unbekannte Handschrift der Rezipientenzeit, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., 1972, S. 175 - 211
Oppitz, Ulrich-Dieter, Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters 2, Köln / Wien 1992, Nr. 800
Päsler, Ralf G., Deutschsprachige Sachliteratur in Preußenland bis 1500 (Aus Archiven, Bibliotheken und Museen Mittel- und Osteuropas 2), Köln u.a. 2003, S. 93 - 95
Schwerin, Claudius von, Der sogenannte zweite Teil des Richtsteigs (Eisenacher Rechtsfälle), in: Abhandlungen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschicht. Festschrift für Adolf Zycha, Weimar 1941, S. 285 - 311 (Edition der ersten vier Kapitel)
Steffenhagen, Emil, Die Entwicklung der Landrechtsglosse des Sachsenspiegels, in: Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Phil.-Hist. Kl. 114, 1887, S. 309 - 370
Steffenhagen, Emil, Die Landrechtsglosse des Sachsenspiegels. Nach der Amsterdamer Handschrift, Teil 1, Wien / Leipzig 1925, S. 10 - 12
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.