Die Ratsherren Christoph Neithardt, Sebastian Lieber und Jodok ("Joß") Weickmann sowie die Ratsherren Anton Schermar und Lorenz Neubronner und der Stadtwerkmeister Sebastian Müller, derzeit Baugeschworene der Stadt Ulm entscheiden Baustreitigkeiten zwischen Matthäus Kiechel auf der einen Seite und der Witwe Kunigunde Reiser und ihren Pflegern Johann Schreiber und Johann Burckhart auf der anderen Seite wegen ihrer benachbarten Häuser [Lit. A 332 = Marktplatz 8]. Sie erlassen Bestimmungen über einen etwaigen Neu- oder Anbau des Hauses von Kiechlin. Auch soll dieser dabei in seinem Höflein 5 Werkschuh Abstand zur Giebelmauer der Witwe Reiser halten. Dieser Freiraum darf nicht überbaut werden. Allerdings darf Kiechel eine Tür zu diesem Winkel einbauen, dort aber nichts abstellen oder lagern. Muss die Witwe Reiser ihre Giebelwand reparieren oder erneuern, dann hat Kiechel den Handwerkern freien Zutritt durch die erwähnte Tür zu gewähren. Die Witwe Reiser kann ihr Kellerloch, das in das Hühnerhaus des Matthäus Kiechel geht, erweitern und vergrößern, darf es aber nicht höher als derzeit machen und muss es gemäß den Bestimmungen des Stadtrechts vergittern. Matthäus Kiechel muss die Traufe von dem Kellerloch auf seine Kosten und ohne Schaden für die Witwe Reiser durch sein Höflein ableiten. Das von ihm beantragte Heuhäuslein kann er in der vorgesehenen Höhe bauen lassen.