Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Philipp Kremer, Bürger zu Würzburg, in seinen Schirm. Er versichert, Kremer zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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