Sigmund vom Eglofstein, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden, dass Konrad Glockengießer, Bürger zu Nürnberg, das Erbrecht an einem, Bartholmes Kuebel zu Eigentum gehörigen Haus an der Pfannenschmiedsgasse, das ihm für eine Schuldforderung an Jeronimus Keßler und Agnes, dessen Ehefrau, gerichtlich zugesprochen worden war und des Erbrecht an der Agnes Hans Volckamerin zu Eigen gehörigen Mühle zu Reichelsdorf, die ihm in gleicher Weise zugefallen war, mit Genehmigung der Eigenherren an Heinrich Gastelsdorfer, Bürger zu Nürnberg verkauft hat. Zeugen: Jeronimus Kneß und Frantz Rumel.

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Staatsarchiv Nürnberg