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Fürstbischof Bernhard von Raesfeld bestimmt, daß die seinem Vetter Wilhelm von Ketteler zum Unterhalt zugestandenen jährlichen 1.000 Rtlr. statt wie bisher in einer Summe am Neujahrstag, sondern künftig in vier Raten, jeweils am 1. April, am 1. Juli, am 1. Oktober und am 1. Januar ausgezahlt werden sollen (Konzept)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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