Die Einbringung der Leibpfenniggelder von den im Landgericht Neumarkt und den dahin inkorporierten Hofmarken befindlichen Leibeigenen, und künftige Verfahrensweise der Einbringung; die dem Gerichtsdiener des Gebiets Schörging herzustellen befohlene Beschreibung aller Leibeigenen

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Staatsarchiv Landshut