Hans Kisselpronner, sesshaft zu Mönsheim, gef. zu Leonberg, weil er trotz Verbots aus dem Turm zu Leonberg ausgebrochen ("gemießigt"), über die Gefängnismauer gestiegen war und mit dem Häftling Bartlin Eberlin, seinem Verwandten und früheren Schultheißen, geredet hatte, jedoch auf Fürbitte seines Vaters und gegen die Stellung von 400 fl Bürgschaft freigelassen, verspricht, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, ohne Erlaubnis nicht mit seinem Vermögen aus Württemberg zu zeihen, auch künftig ein gehorsamer Untertan zu sein und schwört U. 5 Beilagen 1. Geständnis des Hans Kußelbronner und Bericht des Büttels über dessen Vergehen, 23. März 1537 2. Bericht des Leonberger Vogts Hans Tröwer an den Herzog über das Vergehen des Hans Kisselbronner vom 15.02.1537 (Do nach Cineres). 3. Bericht des Cannstatter Vogts Hans Leyninger und des Hans Zymprecht Barter an den Herzog über die peinliche Befragung des Hans Kysselbronner durch den Nachrichter, 30. März 1537. 4. Verzeichnis der Bürgen mit Festsetzung ihrer Leistungen und Anweisungen über die Freilassung des Gefangenen, 30. April 1537.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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