Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, verleiht Jakob Egler, Müller in Guggenhausen, als Erbzinslehen das Lehengut in Unterwaldhausen, das früher sein Schwiegervater ¿Christa Kesenheimer innehatte und nach dessen Tod im Erbweg an seine Ehefrau Magdalena Kesenheimer gelangt war. Das Lehen besteht aus 3 Mannmahd Wieswachs in zwei Stücken. Eines grenzt an die Frauen von Baindt und das andere an den "weinenden Furth". Der Beliehene darf das Lehen nur mit Erlaubnis des Ausstellers veräußern oder verpfänden. Andernfalls muß er das darauf stehende Geld ablösen, sonst verwirkt er das Lehen. Als jährlichen Bodenzins muß er zu Martini 1 lb d Konstanzer Währung zahlen. Bei Verletzung der Leihebedingungen kann das Lehen eingezogen werden. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von drei Monaten neu empfangen und mit 5 ß d Konstanzer Währung verehrschatzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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