Schulaufsichtsamt Schaumburg (Bestand)
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NLA BU, L 70
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.3 Gesundheit und Soziales
1944-1990
Bestandsgeschichte: Während in Preußen der Schulrat als untere Schulaufsichtsbehörde schon seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestand,
wurde eine vergleichbare Behörde in Schaumburg-Lippe erst mit dem Gesetz über das Volksschulwesen vom 4. März 1875 eingeführt (LVO S. 265-292). Danach wurde über den lokalen Schulvorständen und Ortsschulinspektoren die bei der Landesregierung angesiedelte Landesschulinspektion eingerichtet, die zwar formal Oberschulbehörde war, aber faktisch die Funktion eines preußischen Schulrates wahrnahm und dann auch dessen Titel führte. Nach der Angliederung Schaumburg-Lippes an Niedersachsen gab es je einen Schulrat für die Kreise Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg, der die Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Realschulen führte, während die Aufsicht über die höheren Schulen zunächst beim Landesverwaltungsamt (Gesetz vom 27. Jan. 1959), seit 1973 beim Regierungspräsidenten lag. Eine grundsätzliche Neuordnung brachte das Schulgesetz vom 30. Mai 1974 (Nds. GVBl.
S. 289-319). Danach wurden als untere staatliche Schulbehörden die Schulämter errichtet, die für alle Schulen ihres
Bezirks (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) zuständig waren. Durch Erlaß des Kultusministers vom 30. Juli 1980 (Nds. MBl. 1980 S. 1173) blieb jedoch die Aufsicht über Gymnasien, berufsbildende Schulen und Gesamtschulen den Bezirks-
regierungen vorbehalten, so daß die jetzt als Schulaufsichtsämter bezeichneten unteren Schulbehörden weiterhin nur
für Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen zuständig waren. Das Schulaufsichtsamt Schaumburg wurde zum 1. 2. 1997 aufgelöst und seine Aufgaben der Bezirksregierung Hannover übertragen (Nds. MBl. 1996 S. 676f).
Der Bestand L 70 setzt sich aus vier verschiedenen Provenienzen zusammen. Die zu den einzelnen Landschulen
geführten Akten der Schulräte der Kreise Grafschaft Schaumburg und Schaumburg-Lippe wurden 1987 vom Schulaufsichtsamt Schaumburg
Bestandsgeschichte: ins Staatsarchiv übernommen. 1996 gab das Schulaufsichtsamt eigene Akten betr. die Bestandsaufnahme der Schulen an das Archiv ab. Die vierte Gruppe bildet der Nachlaß des ehemaligen Schulrates des Kreises Grafschaft Schaumburg Ekkehard Wagler, der zugleich lange Jahre Vorsitzender der Fachgruppe "Schulaufsicht und Schulverwaltung" der GEW war. Die Unterlagen betreffen vor allem die Planungen für
die Einrichtung von Schulämtern nach dem Gesetz von 1974 sowie Vorarbeiten für einen entsprechenden Modellversuch, der im Kreis Grafschaft Schaumburg durchgeführt werden sollte.
Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch den Unterzeichneten.
Bückeburg, August 1996
gez. Dr. Böhme
Mit Auflösung der Bezirksregierungen 2005 hat die Landesschulbehörde mit Sitz in Lüneburg die Aufgaben übernommen. Für den Landkreis Schaumburg zuständig ist der Standort
Bestandsgeschichte: Hannover.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
wurde eine vergleichbare Behörde in Schaumburg-Lippe erst mit dem Gesetz über das Volksschulwesen vom 4. März 1875 eingeführt (LVO S. 265-292). Danach wurde über den lokalen Schulvorständen und Ortsschulinspektoren die bei der Landesregierung angesiedelte Landesschulinspektion eingerichtet, die zwar formal Oberschulbehörde war, aber faktisch die Funktion eines preußischen Schulrates wahrnahm und dann auch dessen Titel führte. Nach der Angliederung Schaumburg-Lippes an Niedersachsen gab es je einen Schulrat für die Kreise Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg, der die Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Realschulen führte, während die Aufsicht über die höheren Schulen zunächst beim Landesverwaltungsamt (Gesetz vom 27. Jan. 1959), seit 1973 beim Regierungspräsidenten lag. Eine grundsätzliche Neuordnung brachte das Schulgesetz vom 30. Mai 1974 (Nds. GVBl.
S. 289-319). Danach wurden als untere staatliche Schulbehörden die Schulämter errichtet, die für alle Schulen ihres
Bezirks (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) zuständig waren. Durch Erlaß des Kultusministers vom 30. Juli 1980 (Nds. MBl. 1980 S. 1173) blieb jedoch die Aufsicht über Gymnasien, berufsbildende Schulen und Gesamtschulen den Bezirks-
regierungen vorbehalten, so daß die jetzt als Schulaufsichtsämter bezeichneten unteren Schulbehörden weiterhin nur
für Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen zuständig waren. Das Schulaufsichtsamt Schaumburg wurde zum 1. 2. 1997 aufgelöst und seine Aufgaben der Bezirksregierung Hannover übertragen (Nds. MBl. 1996 S. 676f).
Der Bestand L 70 setzt sich aus vier verschiedenen Provenienzen zusammen. Die zu den einzelnen Landschulen
geführten Akten der Schulräte der Kreise Grafschaft Schaumburg und Schaumburg-Lippe wurden 1987 vom Schulaufsichtsamt Schaumburg
Bestandsgeschichte: ins Staatsarchiv übernommen. 1996 gab das Schulaufsichtsamt eigene Akten betr. die Bestandsaufnahme der Schulen an das Archiv ab. Die vierte Gruppe bildet der Nachlaß des ehemaligen Schulrates des Kreises Grafschaft Schaumburg Ekkehard Wagler, der zugleich lange Jahre Vorsitzender der Fachgruppe "Schulaufsicht und Schulverwaltung" der GEW war. Die Unterlagen betreffen vor allem die Planungen für
die Einrichtung von Schulämtern nach dem Gesetz von 1974 sowie Vorarbeiten für einen entsprechenden Modellversuch, der im Kreis Grafschaft Schaumburg durchgeführt werden sollte.
Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgten durch den Unterzeichneten.
Bückeburg, August 1996
gez. Dr. Böhme
Mit Auflösung der Bezirksregierungen 2005 hat die Landesschulbehörde mit Sitz in Lüneburg die Aufgaben übernommen. Für den Landkreis Schaumburg zuständig ist der Standort
Bestandsgeschichte: Hannover.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ