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Streit um das Erbe des Vaters der Frauen beider Parteien, Vit Arnold von Landsberg. Nach Angaben des Appellanten war Haus Landsberg durch dessen Eltern 1670 zum Fideikommiß erklärt worden, und Vit Arnold selbst habe beim Abschluß seiner 2. Ehe auch sein übriges Vermögen zum Fideikommiß erklärt, dann aber in seinem Testament 1704 Haus Landsberg seiner 2. Tochter, der Frau des Appellaten, ebenso wie weiteren Besitz zugesprochen, seiner ältesten Tochter, der Frau des Appellanten, aber die Begleichung aller Verbindlichkeiten und einen geringeren Teil des übrigen 258 Besitzes. Dies habe eine solche Benachteiligung bedeutet, daß nach seinem Tod 1705 die Vormünder seiner Töchter einen Vergleich geschlossen hätten, wonach Landsberg an die älteste Tochter, andere Werte aber an die 2. Tochter gehen sollten. Der Appellat hatte dagegen als übermäßige Beeinträchtigung seiner Frau geklagt und Erfüllung des Testaments verlangt, der Appellant fordert zumindest Erfüllung des Vergleichs, wenn nicht fideikommißmäßige Regelung des Erbes. Er macht unförmliches und parteiisches Verhalten der Vorinstanz geltend. Streit um die Zuständigkeit des RKG bei einem Possessionsurteil sowie im Hinblick auf ein in gleicher Sache am RHR eingeleitetes Verfahren. 1728 erkannte das RKG angesichts der Weigerung der Vorinstanz zur Herausgabe der Acta priora die Parteiakten des Appellanten (Acta domestica) für hinreichend an. 1745 verwarf das RKG den Vergleich als nichtig und ordnete Befolgung des Testamentes an. Streit um die Ausführung, auch im Hinblick auf den Konkurs des jüngeren von Beveren.
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Streit um das Erbe des Vaters der Frauen beider Parteien, Vit Arnold von Landsberg. Nach Angaben des Appellanten war Haus Landsberg durch dessen Eltern 1670 zum Fideikommiß erklärt worden, und Vit Arnold selbst habe beim Abschluß seiner 2. Ehe auch sein übriges Vermögen zum Fideikommiß erklärt, dann aber in seinem Testament 1704 Haus Landsberg seiner 2. Tochter, der Frau des Appellaten, ebenso wie weiteren Besitz zugesprochen, seiner ältesten Tochter, der Frau des Appellanten, aber die Begleichung aller Verbindlichkeiten und einen geringeren Teil des übrigen 258 Besitzes. Dies habe eine solche Benachteiligung bedeutet, daß nach seinem Tod 1705 die Vormünder seiner Töchter einen Vergleich geschlossen hätten, wonach Landsberg an die älteste Tochter, andere Werte aber an die 2. Tochter gehen sollten. Der Appellat hatte dagegen als übermäßige Beeinträchtigung seiner Frau geklagt und Erfüllung des Testaments verlangt, der Appellant fordert zumindest Erfüllung des Vergleichs, wenn nicht fideikommißmäßige Regelung des Erbes. Er macht unförmliches und parteiisches Verhalten der Vorinstanz geltend. Streit um die Zuständigkeit des RKG bei einem Possessionsurteil sowie im Hinblick auf ein in gleicher Sache am RHR eingeleitetes Verfahren. 1728 erkannte das RKG angesichts der Weigerung der Vorinstanz zur Herausgabe der Acta priora die Parteiakten des Appellanten (Acta domestica) für hinreichend an. 1745 verwarf das RKG den Vergleich als nichtig und ordnete Befolgung des Testamentes an. Streit um die Ausführung, auch im Hinblick auf den Konkurs des jüngeren von Beveren.
Streit um das Erbe des Vaters der Frauen beider Parteien, Vit Arnold von Landsberg. Nach Angaben des Appellanten war Haus Landsberg durch dessen Eltern 1670 zum Fideikommiß erklärt worden, und Vit Arnold selbst habe beim Abschluß seiner 2. Ehe auch sein übriges Vermögen zum Fideikommiß erklärt, dann aber in seinem Testament 1704 Haus Landsberg seiner 2. Tochter, der Frau des Appellaten, ebenso wie weiteren Besitz zugesprochen, seiner ältesten Tochter, der Frau des Appellanten, aber die Begleichung aller Verbindlichkeiten und einen geringeren Teil des übrigen 258 Besitzes. Dies habe eine solche Benachteiligung bedeutet, daß nach seinem Tod 1705 die Vormünder seiner Töchter einen Vergleich geschlossen hätten, wonach Landsberg an die älteste Tochter, andere Werte aber an die 2. Tochter gehen sollten. Der Appellat hatte dagegen als übermäßige Beeinträchtigung seiner Frau geklagt und Erfüllung des Testaments verlangt, der Appellant fordert zumindest Erfüllung des Vergleichs, wenn nicht fideikommißmäßige Regelung des Erbes. Er macht unförmliches und parteiisches Verhalten der Vorinstanz geltend. Streit um die Zuständigkeit des RKG bei einem Possessionsurteil sowie im Hinblick auf ein in gleicher Sache am RHR eingeleitetes Verfahren. 1728 erkannte das RKG angesichts der Weigerung der Vorinstanz zur Herausgabe der Acta priora die Parteiakten des Appellanten (Acta domestica) für hinreichend an. 1745 verwarf das RKG den Vergleich als nichtig und ordnete Befolgung des Testamentes an. Streit um die Ausführung, auch im Hinblick auf den Konkurs des jüngeren von Beveren.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1719-1784, 1808 (1643- 1782)
Enthaeltvermerke: Kläger: Sigismund Frhr. von Bevern (Beveren) zu Landsberg (Kr. Düsseldorf-Mettmann), kurpfälz. Obersthofmarschall, Geheimer Rat, Hofrichter (Hofgerichtspräsident) und Präsident der Geistlichen Administration, Mannheim bzw. Heidelberg, (Bekl.), namens seiner Ehefrau Anna Maria Wilhelmina geb. von Landsberg; ab 1727 Anna Maria Wilhelmina, Mannheim; ab 1740 deren Erben: N. N von Beveren und ab 1745 der Vormund der Erben, Franz Karl Graf von Nesselrode zu Ehreshoven, kurfürstlicher Hofrat und Geheimer Rat, jül.- berg. Hofkammerpräsident und berg. Amtmann zu Steinbach, Düsseldorf; ab 1748/51 auch der Reichsgraf Christian Karl Reinhard von Leiningen-Dagsburg zu Heidesheim und Konsorten: die gräflich- leiningisch-guntersblumischen mitinteressierten Erben; ab 1781 Arnold Gottfried Frhr. von Beveren, kurpfälz. Geheimer Rat und Vizepräsident des jül.-berg. Oberappellations-Gerichts, Düsseldorf; als Intervenient 1750 der Kaufhändler Johann Theodor Hofstadt, Düsseldorf, ab 1773 seine Erben: Kaspar Jakob Pütter für sich und seine Ehefrau Johanna Magdalene geb. Hofstadt; Johann Adolf Hofstadt; Johann Arnold Lunenschloß für sich und seine Ehefrau Anna Elisabetha geb. Hofstadt, Düsseldorf; als Interessent ab 1726 der kaiserliche Fiskal Frhr.(?) von Emmerich pro iure et interesse Fisci Beklagter: Maximilian Damian Frhr. Schall von Bell zu Wahn (Amt Porz), kurfürstlicher Kämmerer und Oberstleutnant, kurpfälz. Geheimer Rat, (Kl.), namens seiner Ehefrau Isabella Franziska geb. von Landsberg, zum Teil Mannheim; ab 1741 sein Sohn Ferdinand Freiherr bzw. Graf Schall von Bell, kurfürstlicher Kämmerer und berg. Landhofmeister; als Interessent der Herzog von Jülich-Berg Prokuratoren (Kl.): Dr. Sachs (1719) - Dr. Johann Goy 1726, 1727, 1740 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1726, 1727 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann 1740 - Lic. Ziegler 1745 - Subst.: Lic. Wilhelm Maximilian Brack - Dr. Johann Albert Ruland 1746 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen - Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich 1781 - Subst.: Lic. Jakob Loskant - für Hofstadt: Lic. Simon Henrich Gondela 1750 - Subst.: Lic. Caesar Scheurer - Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich 1763, 1773 - Subst.: Lic. Fidel Carl Amand Goll Prokuratoren (Bekl.): Lic. Steinhausen (1720) - Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1726 - Subst.: Lic. J. C. Wigandt - Lic. Johann Melchior Deuren 1733, 1741 - Subst.: Dr. Christian Hartmann von Gülich 1733 - Subst.: Lic. Weiskirch 1741 - Lic. Franz Christoph Bolles [1745] 1747 - Subst.: Lic. Gott. Joh. Hert - Dr. Johann Jakob von Zwierlein [1758] 1760 - Subst.: Lic. Jost Jakob Ernst Pfeiffer - Dr. von Zwierlein [ ? ] 1774 - für den Kurfürsten: Lic. Conrad Franz von Steinhausen [1716] 1719 - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser - Dr. Ludolf Sachs [1719] 1727 - Subst.: Lic. J. Melchior Deuren - Lic. Johann Wilhelm Weylach [1750] 1751 - Subst.: Lic. Ferdinand Wilhelm Brandt Prozeßart: Appellationis primae; ab 1726: appellationis et mandati attentatorum revocatorii sine clausula; ab 1726: appellationis primae, nunc mandati de non trahendo causam ad aliud forum sine clausula; ab 1740: decisae appellationis primae, nunc petitorii; ab 1745: decisae in petitorio appellationis primae, nunc executorialium; ab 1746: decisae appellationis, nunc mandati de exequendo; 1752: appellationis primae, nunc executionis et commissionis; ab 1754: decisae appellationis, nunc executionis et implorationis pro restitutione in integrum Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat (Kanzler und Räte, Geheimrats-Dikasterium) 1709-1719 - 2. RKG 1719-1784, 1808 (1643- 1782) Beweismittel: Acta domestica (Q 66 = Bd. 2). Von der Vorinstanz ausgestellte (möglicherweise Original-)Acta priora (Q 102-104). Rotulus der subdelegierten Exekutionskommission (Q 186, 187). Bd. 1: Protokoll (1-84). Bestätigung des Vergleichs der 3 Schwestern vonLndsberg von 1705 durch Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Berg: die älteste erhält vor allem Landsberg, das Haus zu Düsseldorf, das Haus zu Köln, den Steinhof zu Erkrath und zahlt der zweiten Schwester einmalig 20000 Rtlr. (zu 80 Albus köln.), die jüngste erhält 3000 Rtlr. (zu 3 % verzinst) und ein Drittel des elterlichen Hausrats (113-117). Zwei Gutachten der juristischen Fakultät Heidelberg für Beveren, 1792 (136-141). „Vera Facti Species cum Schemate genealogico“ aus dem Prozeß von Velbrück ./. von Hatzfeldt (Druck) (186-189). „Genuina Facti Species cum Schemate“ wegen des Hauses und Gutes Garath, in Sachen Maximilian Graf von Velbrück zu Graven und Garath ./. Adolf Alexander Graf von Hatzfeldt zu Wildenburg und Weisweiler (Druck) (211-223). „Kurtze...Informatio“ über die beim jül.-berg. Geheimen Rat in revisorio rechtshängige Sache „an Seiten“ des Kanzlers Grafen von Hatzfeldt zu Wildenburg usw. ./. Grafen von Velbrück, die Donatio des Hauses Garath betr. (Druck) (234-239). Heiratsvertrag zwischen Vit Arnold Frhr. von und zu Landsberg und Anna Salome von Wendt, 1701 (Kopie I 325-342, Ausf. Bd. 6 Bl. 145- 153). Bd. 2: Vorakten, 1709-1719 (nur Beilagen; das Protokoll war laut RKG-Protokoll vom 17. Sept. 1727 nicht mehr zu finden). Inventar der Akten (155 Nrn.) (236-243). Bd. 3: Testament des Arnold 259 Friedrich von Landsberg und der Margarethe Katharina von Meschede, 1670, mit Specificatio der von ihnen gemeinsam erworbenen „pfändlich Güter“, mit Namen der Verkäufer (54-77). Vergleich der Schwestern von 1705 (78-81). Bd. 4: Vorakten 1670-1719: Inventar der Akten (178 Nrn.), u. a. Testament des Vit Arnold von Landsberg, 1704, und Kodizill von 1704 (32-37). Erbverzicht der Anna Louisa von Landsberg zugunsten des Frhr. von Schall und seiner Ehefrau anläßlich ihrer Profeß im Augustinerinnenkloster Gräfrath, 1710 (40-43). Quittung der Isabella Franziska von Landsberg für ihre Schwester Anna Wilhelmina über 20000 Rtlr., 1705 (50f.). Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Duisburg, 1718 (162-170). Desgl. der juristischen Fakultät der Universität Köln, 1718 (171- 180). Zwei Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, 1719 und o. D. (214-223). Güter und Gelder bzw. Effekten von Schalls Ehefrau, 1719 (305f.). Bd. 5: Vorakten, 1719-1723. Bd. 6: Ehevertrag Arnold Friedrichs von Landsberg und Margarethe Katharinas von Meschede, 1643 (341-347). Verzeichnisse der Güter, Einkünfte, Renten und Löhne des Hauses Landsberg (348-364). Inventar der Obligationen, 1667 (365-374). Hebebuch des Hauses Landsberg von 1674 (385-406). Hebebuch von 1683 (407-426). Liste der Pfandschaften (427-430). Deklaration Vit Arnolds und Anna Salomes von 1702 zu ihrer Heiratsverschreibung (431-433). Verzeichnis der Mobilien in Haus Landsberg, 1684 (441-446). Inventar der Mobilien und Früchte von 1705 (449-463). Zeugnis der Mater des Klosters Saarn, Anna Elisabeth von Landsberg, 1698 (472-474). Einsetzung des Grafen von Schall in die testamentarisch seiner Mutter vermachte, dem Grafen von Leiningen erbeigentümlich gehörende Wetzelmühle im Amt Mettmann, bis die 1200 Rtlr. bezahlt sind, 1747 (530). Bd. 7: Akten der subdelegierten jül.-berg. RKG-Exekutionskommissare 1746-1748, vor allem: Distraktion von Beverns Rittersitz Hausmannshausen. Bd. 8: wie im 7. Band, 1748-1751. Bd. 9: vor allem: Beschwerde der Witwe des Hofkammerrates Weis, die aus der ihr für 1000 Rtlr. verschriebenen bevernschen Behausung weichen soll. Bd. 10: Bericht der Subdelegierten Sibenius und Lemmen an den Herzog, o. D. (1-19). Spezifikation der durch von Beveren 1738-1746 verkauften landsbergischen, von Vit Arnold stammenden und bei dessen Tod noch vorhandenen Allodialgüter (36-38). Attest des Dr. med. Johann Leonhard Zanders, Düsseldorf, für den Hofrat und Advokat Schalls, Wilhelm Zacharias Kupfer (Küpfer), 1754 (63f.). Urkunde des Haupt- und Stadtgerichts Düsseldorf von 1754: Bestätigung des uralten, genau beschriebenen Gebrauchs der Tax-Diminution bei Subhastation oder Distraktion von Gütern usw. (146, 149). Bestätigung durch den Richter der berg. Ämter Angermund und 260 Landsberg und die Schöffen des Stadt- und Amtsgerichts Ratingen, 1754 (147f.). Bd. 11: Jül.-berg. Hofratsprotokoll (Auszug) von 1765 (129). Schenkungsurkunde (Donatio inter vivos) Ferdinands Grafen von Schall für seine minderjährigen Vettern von Beveren, 1747, gefertigt von Schall, Joseph Hermann von Beveren, (Franz) Karl Graf von Nesselrode (Vormund) sowie den Freunden Johann Jakob Sibenius und Wilhelm Sebastian Lemmen (135-137). Beschreibung: 11 Bde., 52 cm; Bd. 1: 344 Bl., lose; Prot., Q 1-65, es fehlen Q 1, 12-13; Bd. 2: 244 Bl., geb.; Q 66; Bd. 3: 137 Bl., lose; Q 67-102; Bd. 4: 470 Bl., lose; Q 103, Nr. 1-73, es fehlen Nr. 1, 8 ½ (alte Foliierung: 43-44); Beilage E zu Nr. 12 (alte Foliierung: 581-582); Bd. 5: Bl. 471-917, lose; Q 104, Nr. 74-178, es fehlt (seit 1734) Nr. 95; Bd. 6: 575 Bl., lose; Q 105-185, Q 180 doppelt; Bd. 7: 709 Bl., geb.; Q 186 A; Bd. 8: Bl. 709-1272, geb.; Q 186 B; Bd. 9:121 Bl., geb.; Convolutum speciale zu Q 186; Bd. 10: 281 Bl., lose; Q 186 B(!), 186b-c, 187, 188a-b, 189-211; Bd. 11: 137 Bl., lose.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.