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Karl Friedrich (Fritz) Lorenz Silvester Kaufholz, kaiserlicher
Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), Lizentiat beider Rechte,
fuldischer Hof- ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1781-1790
1784 Februar 6
Ausfertigung, Papier, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Siegel in Holzkapsel, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist Fuld den sechten tag monats Februarii nach Christi unnsers lieben Herrn und Seligmachers geburt im siebenzehen hundert vier und achtzigsten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Karl Friedrich (Fritz) Lorenz Silvester Kaufholz, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), Lizentiat beider Rechte, fuldischer Hof- und Regierungsadvokat, fuldischer Regierungsassessor und -sekretär und hohenlohisch-waldenburgischer Hofrat, bekundet, dass einst durch Kaiser Ferdinand III. an Johann Christian Freiherr von Boyneburg zu Dietzenbach und Breidenbach, Reichsrichter, kurmainzischer Geheimer Rat und Oberhofmarschall, das von Kaiser Leopold I. in einem Privileg von 1653 September 1 (Regensburg den ersten tag des monats September nach Christi unseres lieben Herrn und Seeligmachers geburt im sechzehen hundert und drei und fünfzigsten jahre) bestimmte Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist. Karl Kaufholz ist dieses Privileg durch den Enkel Johann Christians von Boyneburg, Franz Joseph Leopold Freiherr von Boyneburg und Lengsfeld, übertragen worden. Dadurch besitzt er das Recht, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Karl Kaufholz hat auf dessen Bitten hin den Juristen (iurispracticus) Johann Peter Valerius Herrlein vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Schreiber erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Karl Kaufholz hat Johann Herrlein den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber dem Kaiser, dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarssiegel verliehen. Das Siegel zeigt unten einen Wappenschild mit drei fliegenden Adlern im schwarzen Feld; der Schild ist durch zwei weiße Sparren, einen weißen Zwerchbalken und einen weißen Pfahl unterteilt; darüber erhebt sich eine offene Helmzier, darüber die Allegorie der Gerechtigkeit. Die Notarsdevise lautet: (Prudenter et iuste). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds belegt, die zur Hälfte an die Reichskammer und den zuständigen Prinzipal fallen. Ankündigung des großen Notarssiegels Karl Kaufholz'. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. und 9. Seite, 10. und 11. Seite, Rückseite; Siegel: Avers, Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Carl Fritz Lorenz Silvester / Kaufholz manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Peter Heim als hier zu erbetener / zeug)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Peter Heim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Herrlein, Karl Kaufholz
S. 1 der Urkunde ist ganz bedeckt von unterschiedlichen Zierschriften mit floralen Elementen; unten auf der Seite sind die Darstellungen eines Hundes und einer Katze.
Das in der Urkunde erwähnte Privileg Kaiser Leopolds I. von 1653 September 1 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Auf S. 8 findet sich als aufgedrücktes Papiersiegel das an Johann Herrlein verliehene Notarssiegel.
Vgl. zu Notar Karl Kaufholz auch die Urkunden Nr. 2366, Nr. 2379 und Nr. 2380.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.