Vor Johann Wilhelm von Zelst, Landrentmeister und Latenrichter, Wilhelm von Jüchen und Johann Georg von Essen, Hauptgerichtsschöffen und Laten, erklären Conera ter Mits, Witwe von Gerrissum, und ihr Sohn Johannes von Gerrissum, dass sie am 6. März 1719 den Eheleuten Johannes von Gerrissum und Rynck 8 Morgen von der sog. Klingelhuef bei Neukirchen, welche dem König leibgewinnbar und im Lagerbuch unter Nr. 714 eingetragen sind, verkauft haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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