Werden. -Abt Anselm belehnt nach dem Tod des Görg Bischoping den Hermann Niederboelman zu Behuf der minderjährigen Söhne Johann Heinrich und Heinrich Johann Bischoping zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Bischoping im Kirchspiel und Amt Bochum. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Johann Spickerman, Kapellmeisters des Abts. - Or., Sekretsiegel (Oblatensiegel) beschädigt, Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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