Martin Weynmann zu Heimbach, verkauft um 110 fl rh der Stadt Schwäbisch Hall seine Erbgerechtigkeit an einem Gut samt Äckern, Wiesen und Weinbergen zu Heimbach. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt das Objekt und garantiert auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Vorstehender Verkauf soll dem Bezugsrecht des Heiligen zu Gottwollshausen an einer Gülte aus den veräußerten Liegenschaften unschädlich sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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