Schultheiß und Gericht zu Hemsbach verkünden einen Urteilsspruch über 1 Fuder Wein und 2 1/2 Malter Korn jährlicher Gült, die zwischen dem Deutsch-Ordens-Haus zu Weinheim und den beiden alten Stemmen streitig waren und erklären, dass diese Gült durch die verpfändeten Güter hinreichen gesichert ist.