Schultheiß und Gericht zu Hemsbach verkünden einen Urteilsspruch über 1 Fuder Wein und 2 1/2 Malter Korn jährlicher Gült, die zwischen dem Deutsch-Ordens-Haus zu Weinheim und den beiden alten Stemmen streitig waren und erklären, dass diese Gült durch die verpfändeten Güter hinreichen gesichert ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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