Jakob Pfleger, B. zu Kirchheim u. T. gef., weil er seiner Frau und Kinder Vermögen beim Spiel in Wirtshäusern vergeudet, bei etlichen Juden trotz Verbots Geld aufgenommen und weil er schließlich Weib und Kinder in Not und Elend gestürzt hatte, vom Statthalter - jetzt zu Nürtingen - auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, Zechen und Spiele zu meiden und nur noch ein gebrochenes Brotmesser zu tragen. Außerdem verpflichtet er sich, weder jetzt noch künftig etwas von seinem und seiner Frau und Kinder Besitz zu verkaufen, zu versetzen, zu vertauschen oder sonstwie zu verändern. Er soll nur noch das Nutzungsrecht an diesen Gütern haben, seinem Vater und seiner Ehefrau dagegen gestatten, damit nach Gutdünken zu handeln. Er verpflichtet sich auch, nie Einspruch gegen deren Maßnahme zu erheben. Außerdem gelobt er, die Stadt Kirchheim und ihren Zehnten nicht ohne amtliche Erlaubis zu verlassen, und schwört U.. Sollte er die U. brechen, seinen Vater und seine Ehefrau behindern, oder einen Kresit annehmen oder geben, dann soll dieser ungültig und er soll Rechenschaft schuldig sein. In jeden Falle hat er dann sein Hab und Gut derart verwirkt, daß es samt der Nutzung auf seine Frau und Kinder übergeht.