Testament der Irmgard von Honnepel gnt. von der Impel. 1.) Aufhebung aller früheren Verfügungen, 2.) je 1 Tournose an den Erzbischof von Köln und zum Bau des Dorns [zu Köln], 3.) den Hausarmen 4 mlr. Korn nach den Exercitien, 4.) an ihre Schwestern Beatrix, Margarete und Elisabeth je 1 Ring (2 mit Rubinen, 1 mit grünem Stein), 5.) ihrer Schwester Margarete 1 Perlenkette und Haube und ihrem "Patten" Hans Wilhelm Quat (?) 1 "Portegelaeßer", 6.) an Elisabeth Horst 1 Kleinod mit 2 Rubinen und 1 Diamanten, 7.) ihre Kleidung soll Anna Haessel erhalten mit Ausnahme von verschiedenen Stücken an ihre Schwester, 8.) an Heinrich (von der) Horst die ausstehenden Gelder von Kaussen gnt. zu Gleuel, falls aber dem Bruder Asverus dieses Geld zufällt, soll Heinrich ersatzweise 200 ggl. erhalten, 9.) an ihren Bruder Asverus und dessen Erben 1 Rosennobel und 1 goldenen Ring, 10.) ihr restlicher Besitz, darunter 1/3 des Hofes zu Malstorff, soll zu 2/3 an ihre Schwester Margarete fallen, wovon allerdings Beatrix von Impel, Äbtissin zu Dietkirchen, von 1/3 die Leibzucht haben soll, das restliche Drittel soll an ihre Schwester Elisabeth fallen. Weitere Regelungen zur Testamentsvollstreckung. Die Testamentsvollstrecker Heinrich (von der) Horst, Robert Schall und ihr Arzt erhalten je 1 Rosennobel. Zeugen: Johann Kuper und Johann Vaeff, Schöffen zu Gleuel, Hans Baeß, Vincent. 1604 Januar 8. Beel.