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Testament der Irmgard von Honnepel gnt. von der Impel. 1.) Aufhebung aller früheren Verfü­gungen, 2.) je 1 Tournose an den Erzbischof von Köln und zum Bau des Dorns [zu Köln], 3.) den Hausarmen 4 mlr. Korn nach den Exercitien, 4.) an ihre Schwestern Beatrix, Margarete und Elisabeth je 1 Ring (2 mit Rubinen, 1 mit grünem Stein), 5.) ihrer Schwester Margarete 1 Per­lenkette und Haube und ihrem "Patten" Hans Wilhelm Quat (?) 1 "Portegelaeßer", 6.) an Elisa­beth Horst 1 Kleinod mit 2 Rubinen und 1 Diamanten, 7.) ihre Kleidung soll Anna Haessel er­halten mit Ausnahme von verschiedenen Stücken an ihre Schwester, 8.) an Heinrich (von der) Horst die ausstehenden Gelder von Kaussen gnt. zu Gleuel, falls aber dem Bruder Asverus die­ses Geld zufällt, soll Heinrich ersatzweise 200 ggl. erhalten, 9.) an ihren Bruder Asverus und dessen Erben 1 Rosennobel und 1 goldenen Ring, 10.) ihr restlicher Besitz, darunter 1/3 des Ho­fes zu Malstorff, soll zu 2/3 an ihre Schwester Margarete fallen, wovon allerdings Beatrix von Impel, Äbtissin zu Dietkirchen, von 1/3 die Leibzucht haben soll, das restliche Drittel soll an ih­re Schwester Elisabeth fallen. Weitere Regelungen zur Testamentsvollstreckung. Die Testa­mentsvollstrecker Heinrich (von der) Horst, Robert Schall und ihr Arzt erhalten je 1 Rosenno­bel. Zeugen: Johann Kuper und Johann Vaeff, Schöffen zu Gleuel, Hans Baeß, Vincent. 1604 Januar 8. Beel.

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