Dietrich Graf zu Sayn bekennt: nachdem er seine Ehefrau Margarethe von Nassau Gräfin zu Sayn auf sein Schloss und Herrschaft von Freusburg laut des mittels Durchstechung angesiegelten Briefes bewittumt habe, und da er ferner versprochen, ihr nach seinem Tode 800 guter oberländischer Rheinischer Gulden Rente, nach Inhalt des darüber gemachten Briefes, sicher zu machen und zu bewittumen, er auch damals seinen Schwiegervater Engelbrechte Grafen zu Nassau und zu Vianden, Herrn zu Leck und zu Breda, mit verschrieben und versiegelt habe, daß er drei seiner Freunde, Weinrich von Langenau, Emmerich von Heppenheft und Herman vom Heide, genannt Hopelsberg, darzu geben solle, um zu untersuchen, zu prüfen und abzuschätzen, was Freusburg mit allen seinen Zugehören jährlich wert sei, und wenn es ihnen bedünkte, daß dessen Wert nicht 800 Gulden guter Renten betrage, dass er alsdann das Fehlende seiner Hausfrau sofort sicher machen solle auf seinen jährlichen Turnos auf dem Zoll zu Engers: so seien seines Schwiegerherrn vorgenannte Freunde mit seinen Freunden zusammen gewesen, welche ihnen die Gülte und Renten zu Freusburg gehörig klar beschrieben, überliefert hätten, in der Maße, wie hernach geschrieben folgen: Es gehöre gen Freusburg von den höchsten Dienstleuten, und wo Johann von Sayn, Bastard, Schultheiß über sei, der Zeit zu Maibede die Summe von 39 Gulden und 7 Turnos; von anderen Dienstleuten 10 Gulden, von den Faitleuten 15 Gulden, von der Burgern 4 Gulden; von den gemeinen Leuten 2 1/2 Gulden; die Bede von den Leuten aus der Grafschaft von Nassau 1 Gulden 8 Weißpfennige; von den Handdiensten 4 Gulden 13 Weißpfennige; von den Hammerschmieden 20 Gulden 18 Weißpfennige; daselbst zu Fleischgeld 61 1/2 Gulden; Maibede zu Hardorff, worüber Heinz, Dietmans Sohn, Schultheiß sei, 24 Gulden, weniger 1 Weißpfennig; Fleischgeld daselbst 24 Gulden; in dem Kirchspiel von Gebhardshain (Geuertzhain), da Heinz von Elkenrode nun sei, Maibede 44 Gulden 16 Weißpfennige; daselbst für Fleischgeld 34 Gulden, von drei Vogtgerichten für das Recht, das sie ihm tun sollten, 21 Gulden weniger 9 Weißpfennige; Bede zu Moirspach 5 Gulden 6 Weißpfennige; an Hüttengeld 19 Gulden 12 Weißpfennige; der Hof, genannt zu dem Hofe, im Kirchspiel zu Kirchfreußburg 5 Malter Haber, 8 Malter Korn, 2 Malter Gerste; der Hof zu dem Oyll im Kirchspiel von Fischpe 8 Malter Haber, 6 Malter Korn, 2 Malter Gerste, 2 Malter Heidolfs; der Hof zu Fischpe im Dorf 8 Malter Haber, 5 Malter Korn, 1 1/2 Malter Heidolf; der Hof in der Otterbach 2 1/2 Malter Haber, 2 Malter Korn, 2 Malter Heidolfs; item säßen viele Leute auf dem Westerwald zu Freusburg gehörig, die der Zeit zu Maibede und zu Herbstbede gäben 38 Gulden 15 Weißpfennige; ferner auf dem Westerwald von vielen zu Freusburg gehörigen Leuten 13 Motte 7 Achtel Haber; item die Mühle zu Freusburg mit ihrem Zugehör, item das Viertel Gut um das Schloss Freusburg, das die vierte Garbe gebe; item Fuder Haber; item die Zehnten von den Bergen, item Hauptrechte; item Wolle; aus der Ölnmühle ('Oleys molen') 5 Gulden 80 ? und Öl; vier Eimer Biers aus dem Backhaus; Osterbrot; der Zoll zu Betzdorff; der Zoll von den Kirmessen daselbst; 300 Hühner und 50 Weidschafte; und da nun sein Schloss, Land und Herrlichkeit zu Freusburg mit allem seinem vorbeschriebenen Zubehöre nicht höher als zu 500 Rheinischen Gulden jährlich geschätzt werden solle, so solle seine Hausfrau die übrigen 300 Gulden aus seinem jährlichen Turnos auf dem Zolle zu Engers heben; und damit sie des letztern gewiß sei, so wolle er, obgleich er seinen Turnoß vom Reiche zu Lehen halten, da nun sein gnädiger Herr zu Trier den Zoll daselbst habe, dessen Einwilligung und Zusage der Nichthinderung erwirken.