Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ephoralarchiv Bramsche (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Das Ephoralarchiv Bramsche besteht aus den Teilbeständen "Inspektion Bramsche" und "Inspektion Badbergen". Für beide Bestände liegen jeweils Akten der Repositur (getrennt nach Generalakten und Spezialakten für die Kirchengemeinden), Rechnungen und Handschriften vor. Nach Erlass der Bezirks-Synodal-Ordnung wurde die schon 1860 errichtete V. Inspektion mit Sitz in Lingen mit der III. Inspektion Bramsche zu einer Bezirkssynode verbunden. Diese V. Inspektion bestand aus den Kirchengemeinden Lingen (ab 1728), Meppen (ab 1842), Papenburg (ab 1859) und Lingen Strafanstalt (ab 1855). Die Verbindung bestand bis 1925, so dass für die Zeit der Zusammengehörigkeit in den Generalakten von Bramsche auch das Emsland betreffende Vorgänge zu finden sind. Zudem liegen für die (St.-Martins-]Kirchengemeinde Bramsche, für alle Nachkriegsgründungen und für die 2013 in den Kirchenkreis übernommenen Kirchengemeinden keine Spezialakten vor. Solche für Arenshorst, Bad Essen, Barkhausen-Rabber, Hunteburg, Lintorf und Venne finden sich aber im Ephoralarchiv Melle (= "D 41").
Geschichte des Bestandsbildners: Im Mai 1821 sind im Fürstentum Osnabrück erstmalig evangelische Inspektionen eingerichtet worden und zwar zunächst drei, für deren Leitung jeweils ein Superintendent bestellt wurde. Dabei war die Superintendentur nicht fest an eine Pfarrstelle gebunden, "sondern bei eintretender Vakanz" sollte " jedes Mal einer der Fähigsten der Prediger in dem betreffenden Inspektions-Bezirke (...) als Superintendent in Vorschlag gebracht werden."
Bereits im September 1822 erfolgte die Neueinteilung der evangelischen Kirchengemeinden in jetzt vier Inspektionen. Dabei wurden die III. Inspektion - die Vorläuferin des Kirchenkreises Bramsche - und die IV. Inspektion - der spätere, inzwischen aufgehobene Kirchenkreis Badbergen - aus Gemeinden gebildet, die dem heutigen Kirchenkreis Bramsche noch immer (oder wieder) angehören, nämlich Arenshorst (mit Ostercappeln), Hunteburg, Venne, Bramsche, Engter, Vörden, Ueffeln (III. Inspektion) sowie Bippen, Börstel, Fürstenau, Badbergen, Quakenbrück, Menslage und Gehrde (IV. Inspektion).
Von der III. Inspektion (seit 1924 Kirchenkreis Bramsche; der Sitz der Superintendentur war von 1822-1833 Engter, von 1833-1852 Arenshorst und ab 1852 dauerhaft Bramsche) wurden 1867 die Kirchengemeinden Arenshorst, Hunteburg und Venne abgetrennt und der II. Inspektion (mit Sitz in Buer) zugelegt. Die III. Inspektion wurde dafür mit Fürstenau entschädigt, welches die IV. Inspektion abtreten musste. 1925 bestand der Kirchenkreis Bramsche aus den Kirchengemeinden Bramsche, Engter, Fürstenau, Ueffeln und Vörden.
Der Superintendent der IV. Inspektion (seit 1924 Kirchenkreis Badbergen) amtierte bis 1850 in Quakenbrück, bis 1859 in Badbergen, bis 1884 in Menslage und danach dauerhaft in Badbergen. Der Aufsichtsbezirk wurde durch die Neugründungen (Nortrup-)Loxten [1854] und Berge (Mai 1858) erweitert, musste aber 1867 Fürstenau an die III. Inspetkion abgeben. 1925 bildeten die Gemeinden Badbergen, Berge, Bippen, Börstel, Gehrde, Loxten, Menslage und Quakenbrück den Kirchenkreis Badbergen.
Am 1. April 1926 wurden die beiden Kirchenkreis(verbänd)e Bramsche und Badbergen zum Kirchenkreis[verband] Bersenbrück zusammengelegt, dessen Vorsitz zunächst der Superintendent von Bramsche übernahm. 1931 wurde dann der Amtssitz von Bramsche nach Badbergen verlegt. Die beiden Aufsichtsbezirke Bramsche und Badbergen blieben bei der Zusammenlegung bestehen.
Zum 1. Oktober 1947 erfolgte die Aufhebung des Aufsichtsbezirkes Badbergen, wobei die Kirchengemeinden dem Aufsichtsbezirk Bramsche zugeordnet wurden.
Dessen Gemeindebestand wurde darüber hinaus durch die Nachkriegsgründungen Achmer (1962), Bersenbrück (1958 [seit 1905 Kapellengemeinde]), Bramsche/St. Johannis (1962), Hesepe (1962) und Quakenbrück/St. Petrus (1962) erweitert.
Im Zuge der Zusammenlegung der Kirchenkreise Georgsmarienhütte und Melle zum 1. Januar 2013 gingen zudem noch die Kirchengemeinden Arenshorst, Bad Essen, Barkhausen-Rabber, Bohmte, Hunteburg, Lintorf, Ostercappeln und Venne zum Kirchenkreis Bramsche über, so dass dieser aktuell (2021) aus 26 Kirchengemeinden besteht.
Bestandsgeschichte: 1939 ordnete Pastor i. R. Fritz Garbe das Ephoralarchiv Bramsche nach der alten Hannoverschen Aktenordnung. [1949] tauchte Rudolf Huthoff aus Bremen in Bramsche und Badbergen auf, nahm an beiden Ephoralarchiven Ordnungsarbeiten vor und überführte Teile des Badberger Ephoralarchivs nach Bramsche, was eine heillose Vermischung beider Ephoralarchive zur Folge hatte. Daher musste bei der Nachordnung 1981 und 1982 mit Erstellung eines Findbuches Dr. Helmut Speer, der Bearbeiter, auch den gesamten Aktenbestand neu durcharbeiten und nach Provenienzen trennen. 2012 erfolgte eine weitere Nachordnung durch Jörg Rohde, bei der notwendige Kassationen vorgenommen und die Neuzugänge verzeichnet worden sind.
Wegen der ungünstigen Unterbringung in einem Kellerraum der Superintendentur in Bramsche wurde das Archiv im Mai 2015 im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert. Das von Speer 1982 erstellte Findbuch wurde dort 2020 und 2021 einschließlich der 2012 und 2015 gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
13,5 lfd. M.
Bestand
Literatur: Evangelisches-lutherisches Gemeindebuch für den Kirchenkreis Bramsche (mit einem Geleitwort von [Superintendent] Karl Adolf Stisser), Osnabrück 1956
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.