Kläger: Nathanael Rüdiger und Salomon Rüdiger, für sich und namens seiner Mutter Anna Maria Rüdiger, geb. von Gehema, Witwe des Matthias Rüdiger, Gutsbesitzer auf Lunau in Ostpreußen, sämtlich als Erben des Johann Jacob Jacobsen von Gehema in Danzig (Kläger).- Beklagter: Dina Stockmann, Witwe des Abraham Stockmann, sowie Heinrich Stockmann, Hermann und Cord Roosen, Johann und Jacques de Ruusscher und Anton Jacobsen, sämtlich als Erben des Abraham Stockmann, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis primae; Glütigkeit einer Quittung und Fragen der Bevollmächtigung in einem Streit um eine Forderung der Kläger in Höhe von 20 000 Reichstaler gegen die Beklagten; Einrede der Verjährung durch die Beklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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