1599 August 1 Schloß Harburg. Herzog Otto II von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg transsumiert und bestätigt die von Bürgermeister und Rat des Städtleins Harburg vorgelegten Privilegien Herzog Bernhards von 1448 (sic!) Dezember 29 und Herzog Ottos I. von 1539 Februar 23, ebenfalls unter Vorbehalt des 3. Pfennigs von der Lauenbrucher Weide; er fügt hinzu, daß alle, die zwischen den beiden Toren vor seinem Garten sich anbauen, sofern sie nicht besonders befreit sind, verpflichtete sein sollen, Bürger zu werden. Ottos Söhne Hans Friedrich und Wilhelm bestätigen dieses Privileg. Die inserierte Urkunde von 1457 (In der Urkunde von 1599 steht als Datum "1448", in allen späteren 1458. Wegen des Weihnachtsjahresanfangs ist 1457 anzunehmen) Dezember 29 (am dage sunte Thomas Cantelberg) enthält: Herzog Bernhard von Braunschweig-Lüneburg bestätigt den Bürgern in seinem wickbelde Harborch das Privileg der Herzöge Otto, Johann, Otto Ludwig und Otto von Braunschweig-Lüneburg vom Jahre 1297 und gibt ihnen mit vulbordt seiner Mannen tho Harborch im vryen wickbelde alle Rechte der Stadt Lüneburg nebst allen Brüchen bis 8 Schill. Hamb. Pf. Und unter Befreiung von allen Hofdiensten, wogegen ihnen die Unterhaltung des Steinweges und der Brücke auf dem Damm obliegt, wozu sie das Holz erhalten sollen wie bisher. Die Zinse der Geistlichkeit und ihre Gebäude sollen unverändert bleiben. Alle Anbauer an dem Damm sollen das Bürgerrecht erwerben; alle Einwohner sind nach 10 Jahren frei. Ihnen steht die Weide vom Stillhorn bis Schluisgrove zu, genannt hawlandt; von der Lauenbrucher Weide sollen die Ratmannen den 3. Pfennig erheben. Diese Rechte gelten in dem Bezirke, der sich von der Lotsebrücke bis zum äußersten Schlagbaum und von da neben dem Lauenbruch bis zum äußersten Graben bei dem neuen Wege erstreckt. Unterschriften der 3 Herzöge, teilweise unter Umbug. Großes rotes Wachssiegel in Metallkapsel an grünem Bande anhängend. Or. Perg.