Die Kanoniker Conrad genannt Schwahr (Suevas) vom Dom und Richolf, Komtur zu St. Kunibert schiedsrichten in dem Konflikt zwischen den Konventen Gerresheim und Eppinghoven dahin, dass dem durch den verstorbenen Erzbischof Heinrich (I) von Köln erlassenen Privilegien gemäß das Gut Eppinghoven, worin das Kloster erbaut und das zum Immunitätsbezirk geworden, samt der Mühle von allen Gerechtsamen des Konvents Gerresheim befreit sei, solche des letzteren welche nur in Bezug auf den Hof Genserath (Ganserade) zustehen, indem sie 4 Denar für d ie jährliche Entrichtung der aus dem Hof Genserath an Gerresheim zu zahlenden 30 Solidi und 12 Denare und die Strafe der versäumten Zahlung festsetzen und zugleich einige Streitpunkte in Betreff des Hofs jenseits der Erft (Arlopo) und dessen Grenzen, der entfremdeten Länderei des Pachthofs von Eppinghofen etc. schlichten.