Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, bestätigt der Äbtissin Christola [prüfen!] und dem Konvent des Magdalenerinnenklosters Großenhain (ordinis sancte Augustini monasterii beate Marie Magdalene in Hayn) auf deren Bitte alle von seinem Vater und seinen Vorfahren verliehene Privilegien. Insbesondere wird eine Urkunde Friedrichs [I. ?], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, von 1309 Juli 17 inseriert. - Keine Siegelankündigung.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner