Es wird bekundet, dass zwischen den Brüdern Philipp und Jost von Hohenecken (Honeck) einerseits und Philipp von Löwenstein (Lewensteyn) und dessen Ehefrau, Schwester der von Hohenecken, andererseits auf Befehl Kurfürst Philipps von der Pfalz eine Abrede aufgerichtet worden ist, wonach die Brüder von Hohenecken ihrem Schwager und ihrer Schwester 900 Gulden ausrichten sollen, so wie es der Vertrag des Amtmanns zu Kaiserslautern (Lutern) und des Landschreibers zu Neustadt über das väterliche und mütterliche Erbe ausweist. Philipp von Löwenstein und seine Ehefrau sollen den Brüdern dazu gestatten, das Gut zu Engelstadt oder ein gleichwertiges zu verkaufen, wobei das Geld zu näheren Bestimmungen beim Amtmann zu Kreuznach bis Dreikönigstag hinterlegt werden soll. Vor diesem soll quittiert, der Erbverzicht erklärt und das Geld an die Brüder von Hohenecken gereicht werden. Danach soll die Behaftung, die Philipp von Löwenstein auf den Güter der von Hohenecken hat, kraftlos sein. Wird nicht gemäß dieser Artikel gehandelt, soll Philipp von Löwenstein die Gefälle der behafteten Güter bis zum genannten Termin erhalten und Kurfürst Philipp bei der Vollstreckung des Vertrags Unterstützung leisten. Als pfalzgräfliche Räte anwesend waren: Jost [Brechtel] von Rohrbach, Dekan des Heiliggeiststifts zu Heidelberg, Doktor Dieter [Linck] von Münsingen (Monsingen), Doktor Hans Wacker und Alexander Bellendörfer.