Hans Öhem genannt Propst zu Ried bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm, seiner Ehefrau Anna Rüserin oder Riserin und ihrem jüngsten nachgelassenen Kind auf Lebenszeit ein Lehengut zu Ried verliehen hat. Zu dem Lehen gehören neben Haus und Hof folgende Güter: 4 Stück Reben zwischen dem Garten der Danketsweiler Herren und anderen Reben des Klosters Weingarten; 6 Stück im Willen, einerseits an die Reben des Klosters Ochsenhausen, andererseits an den "Buchors" (=Buchhorns?) Spitalreben; 1 Mannmahd Wieswachs, das einerseits an Heinrich Käs und andererseits an des Klosters Lehenwiese grenzt, zu Ellenson liegt und im Besitz des Egidius Rebstein ist; 1/2 Mannmahd Wiesen zu Kippenhausen, unter dem Fuchsberg zwischen der Pfründe zu Kippenhausen und dem Acker des Junkers Hans Wilhelm von Hersberg ("Hernsperg") gelegen; 1/2 Juchart Acker unter dem Herberg zwischen der Pfründe zu Kippenhausen und Damian Zusers Acker gelegen; 2 Juchart Acker zu "Garwida" zwischen den Äckern des Klosters Weingarten und Jörg Kaisers; 1 Juchart Acker im Hart zwischen Bastion Kaiser und Hans Tuttner; 1 Juchart auf Bürglen zwischen den Äckern des Junkers Hans Wilhelm von Hernsperg und des Klosters Weingarten, die Egidius Rebstein innehat. In das Gut werden jährlich folgende Zinsen gereicht: Jäck Käser gibt 1/2 Eimer Wein von 3 Stücken Reben, die auf Weylen Gut stoßen; das Kloster Ottobeuren gibt 1/2 Eimer Wein von 3 Stücken Reben, die auch auf Wylen Gut stoßen; Galli Zinck gibt 1/2 Eimer Wein von 1 Stück Reben, das auf Wylen Gut stößt; Jakob Bäsch gibt 1 Eimer Wein von 3 Stücken Reben, die auf Wylen Gut stoßen; Hans Herrngraf gibt 3 Vierteil Wein von 2 Stücken Reben, die auch auf Wylen Gut stoßen; Hans Käser d.J. gibt 2 Eimer Wein aus 2 Stücken Reben, die halb an Kupenhorn (=Kippenhorn) und Salomon Nieß, andererseits an Zacharias Mairhofers Reben stoßen. Die genannten Zinsen werden jedoch nicht von den Beliehenen, sondern vom Kloster eingezogen. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen ihn "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen dem Hofmeister des Hagnauer Mönchshofs an Zins und Hubgült 2 1/2 Viertel Kernen Lindauer Maßes, 15 ß 10 1/2 d, zur Herbstzeit ("wann man wimet") 9 Eimer 3 Viertel Wein, 11 ß d für zwei Karren Mist, einen Knecht- oder Taglohn, 1 Huhn. 1 Viertel Korn Lindauer Maßes und 2 ß d müssen an das Schloß Ittendorf entrichtet werden und 1 Huhn an das "hoch hus" nach Konstanz. Das Gut fällt heim im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen. Der Hof muß beim Heimfall mit dem landesüblichen "zug" zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.