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Jugendamt (Bestand)
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Verwandte Verzeichnungseinheiten: Sozialamt, Rettungshaus auf dem dritten Fischerbuden
Vorwort: Das Lübecker Jugendamt, bis 1937 als Landesjugendamt eingegliedert in die Behörde für Arbeit und Wohlfahrt, wurde im Zuge der Auflösung des Staates Lübeck städtisches Jugendamt als Teil der Sozialverwaltung. Ihm oblagen alle Maßnahmen zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Durch den Bombenangriff 1942 verloren Jugendamt, Wohlfahrtsamt und andere Dienststellen, die in der Sozialverwaltung zusammengefasst waren, sämtliche Unterlagen, Urkunden, Schuldtitel, Register, Statistiken und Mündelsparbücher. Im April 1944 bezog das Jugendamt im Amt für Anstalten und Werkstätten in der St. Annen-Straße 3 neue Diensträume.
Nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt und dem 1946 erlassenen Ergänzungsgesetz des Landes und Bundes oblagen ihm folgende Aufgaben:
- Amtsvormundschaft einschließlich Prozessführung und Adoptionen
- Jugendschutz (Jugendgerichtshilfe, Jugendgruppen, hauptamtliche Schutzaufsicht, Erziehungsberatung, Ferienfürsorge)
- Gemeindewaisenrat
- Pflegestellenvermittlung
- Krüppelfürsorge
- Kindererholungsfürsorge
- Kindertagesstätten
- Kinderheim Wakenitzhof (1845 als "Rettungshaus auf dem III. Fischerbuden" gegründet, 1921 von der Stadt übernommen und dem Jugendamt unterstellt),
- Jugendaufbauwerk
- Pflegeamt
Nach der am 1. Oktober 1953 in Kraft getretenen Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz beschloss die Bürgerschaft am 20. Mai 1954, das Jugendamt aus der Sozialverwaltung auszugliedern und mit dem Amt für Jugendförderung (vor 1949 Amt für Jugendbünde) zu einer selbständigen Fachverwaltung unter Leitung eines ehrenamtlichen Senators zusammenzufassen. Die Bezeichnung Jugendamt blieb bestehen.
1955 ging die Verwaltung der Stiftung "Haus der Jugend" auf Beschluss des Senats auf das Jugendamt über. Auf dem Grundstück der Stiftung Fegefeuer 16 wurde schon 1953 das Mädchenwohnheim "Idun" als Bestandteil des Kinderheims Wakenitzhof errichtet. Dieses Mädchenwohnheim war eine Schenkung der schwedischen Hilfsorganisation Rädda Barnen (Rettet die Kinder). Rädda Barnen hatte sich bereits seit 1947 durch Spenden und Kinderverschickungen nach Schweden um das Wohl der Kinder in Lübeck verdient gemacht. Ab 1950 unterstützte die Organisation auch die Kindertagesstätte Hallandhaus, Triftstraße 115a.
Im "Verwaltungsbericht der Hansestadt Lübeck von 1952 bis 1959" S. 63 ff. wurden folgende Heime für Kinder und Jugendliche aufgeführt:
8 Kindertagesheime für Kinder von 3 bis 12 Jahren mit 600 Plätzen
Kinderheim Wakenitzhof als Vollheim für Kinder von 3 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht
Mädchenwohnheim "Idun" als Wohnheim für 52 in der Berufsausbildung stehende Mädchen im Alter bis zu 21 Jahren
Mädchenheim des Jugendaufbauwerkes mit 30 Plätzen
Folke-Bernadotte-Haus als Jugendheim und Jugendherberge (1953 Standortwechsel zum neu errichteten Gebäude "Haus der Jugend" am Gertrudenfriedhof 4)
Jugendheim Schlutup (1952 in Betrieb genommen)
Jugendheim Burgtor (1959 Eröffnung)
Freilichtbühne
Weitere Heime wurden in den kommenden Jahren errichtet, u.a.:
Bezirksjugendheim Eichholz (1963 Einweihung)
Jugendfreizeitstätte Priwall (1961 Eröffnung)
Kinderheim der Arbeiterwohlfahrt in Strecknitz (1961)
Jugendheim Solmitzstraße (1973)
Gemäß den Landesbestimmungen zum Jugendwohlfahrtsgesetz vom 10. Juli 1957 beschloss die Bürgerschaft am 16. Oktober 1958 die Satzung für das Jugendamt.
Die Stadt Lübeck erwarb im Jahr 1960 die Viermastbark "Passat" und stellte sie nach einem entsprechenden Umbau der Landesausbildungsstelle für den seemännischen Nachwuchs auf dem Priwall unter Verwaltung des Jugendamtes zur Verfügung.
Häufige Gesetzesveränderungen brachten Aufgabenveränderungen mit sich, welche in den folgenden Jahren zu diversen Umstrukturierungen innerhalb des Jugendamtes führten:
1962 traten das Familienrechtsänderungsgesetz und das Jugendwohlfahrtsgesetz in Kraft, durch welche u.a. verfügt wurden, dass bei Betreuungsfällen die Hilfsmaßnahmen nicht mehr vom Sozial- sondern vom Jugendamt durchgeführt werden (z.B. Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern). 1963 wurde im Bereich der Amtsvormundschaft eine Rechtsabteilung eingegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten vor allem Unterhalts- und Schadensersatzklagen. Die 1965 umorganisierte Abteilung Jugendschutz hieß von nun an Erziehungshilfe, das Sachgebiet Jugendschutz in der Öffentlichkeit kam etwas später hinzu. 1967 wurde die "Landesinterne Vereinbarung über die Kostenerstattung in der Jugendhilfe" mit dem Land Schleswig-Holstein wirksam und räumte so Erstattungsschwierigkeiten aus.
Durch Erlass des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder im Jahr 1969 veränderte sich die Arbeit der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft wesentlich. Änderungen bei Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft ergaben sich im Weiteren u. a. aus folgenden gesetzlichen Änderungen: Neuregelung des Volljährigkeitsalters (1975) und Abänderungen des Bundeskindergeldgesetzes (1975), des Jugendwohlfahrtsgesetzes (1975), Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (1976), des Sozialgesetzbuches (1976), von Unterhaltsrenten (1976) mit Anpassungsverordnung (1977).
Eine neue Arbeitsgruppe übernahm die Jugendgerichtshilfe ab 1976. Die Vormundschaftsgerichtshilfe ging auf die Abteilung Sozial- und Jugenddienst des Sozialamtes über. In ihre Zuständigkeit fällt seither auch die Betreuung von Kindern, die im Haushalt von Verwandten leben. Fälle von Kindern in Adoptions- und Pflegestellen werden von der Pflegekinder - und Adoptionsstelle behandelt, ebenso wie die laut Adoptionsvermittlungsgesetz (1977) Verwandten - und Erwachsenenadoptionen.
1995 erfolgte ein Übergang des Jugendamtes in den optimierten Regiebetrieb. (Der Regiebetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen von Gebietskörperschaften. Er ist die älteste Organisationsform kommunaler Unternehmerschaft in Deutschland und Österreich. Regiebetriebe sind vollständig Teil der öffentlichen Verwaltung.
Das Jugendamt wurde im Rahmen der Verwaltungsreform von 1998 neu in die Bereiche Kindertagesbetreuung, Beistandschaften, Jugendarbeit, Wakenitzhof, Kinder- und Jugendnotdienst und Jugendhilfe strukturiert.
Mit Stand vom 01.03 2016 ist die Arbeit des Jugendamtes wie folgt aufgeteilt:
Bereich Familienhilfen/Jugendamt:
- Bereichsleitung/Geschäftsstelle/Verwaltungsservice/Qualitätsmanagement/ EDV-Koordination
- materielle und rechtliche Jugendhilfe
- Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse, Amtsvormundschaften
- Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
- Pflegekinder- und Adoptionsstelle
- Beratungsstellen (Außenstellen in den Stadtbezirken)
Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen
Bereich Jugendarbeit:
incl. Schwerbehindertenvertretung und Kriminalpräventivem Rat
Städtische Einrichtungen der Jugendarbeit:
- Bauspielplatz Buntekuh
- Mobile Jugendarbeit Buntekuh
- Jugend- und Stadtteilzentrum Burgtor
- Jugendtreff Dieselstraße
- JUZE Kücknitz
- Jugendheim Moisling
- Kinder- und Jugendkulturhaus Röhre
- Kinder- und Jugendschutz
Quellen:
Verwaltungsberichte der Hansestadt Lübeck 1937 - 1977, hrsg. vom Statistischen Amt Lübeck, Archiv der Hansestadt Lübeck: Behördenkartei und Bestand 4.4-0 Schul- und Kultusverwaltung der Hansestadt Lübeck, http://www.intranet.luebeck.de/fb4/510/index.html
Eingrenzung und Inhalt: Jugendwohlfahrtsgesetz, Kinderverschickungen, Kindergärten und -heime, Kinderheim Wakenitzhof, Statistik Jugendhilfe, Erholungsfürsorge, Kassenangelegenheiten, Jugendpflege, Ferienpass, Fallakten
Bestand
Benutzungsbeschränkung: teilweise Datenschutz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.