1535 Juni 23 (Mi), Harburg Karl Wolfgang, Graf zu Oettingen, erlaubt dem Wilhelm von Woellwarth zu Leinroden, der bei der jüngst aufgerichteten Erbteilung zwischen seiner Mutter Ottilie von Woellwarth geb. von Harbach und ihren Kindern verpflichtet worden war, der Mutter jährlich auf den 24. Apr. (Georgii) ein Leibding von 33 fl 5 bz zu zahlen, die Mutter auf die drei Höfe und die Hufe im Weiler Berg zu versichern. Diese Güter, Lehen der Grafschaft Oettingen, waren zuvor mit Zustimmung des verst. Grafen Wolfgang von Oettingen der Mutter als Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe angewiesen gewesen. Sr.: A. Ausf. Perg. - 1 Sg. abg. - Rv.