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I. Klage - vor dem Stadtgericht in Horstmar - der Kirche und der Armen zu Horstmar, vertreten durch die Provisoren und den Dechant Lic. theol. Konrad Koninck ./. Katharina Mencke, früher Witwe Heidewich Cock zu Horstmar, jetzt Frau Amtmann Johan Hesseling zu Borghorst. Die Kläger verlangen Zahlung der 50 Taler, die der + Mann der Beklagten ihnen vermacht hat. 1608-1614. Die Beklagte wendet ein, sie sei nicht die Erbin ihres im Jahre 1593 gestorbenen Mannes, Erbe sei dessen Vater; das Testament ihres Mannes sei ungültig. Sie wird indes verurteilt und legt Berufung ein. II. Akten II. Instanz des weltlichen Hofgerichtes. 1614-1618. Die Berufung wird zurückgewiesen. Erwähnt werden Gerhard Mowe M. Gerdt Detmars und Goldschmied Dirich von Essen in Horstmar; Johan Rexing und Gerhard Pauck in Münster.

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Stadtarchiv Münster
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