Ritter Philipp Jakob, Johann, Alexander und Philipp von Helmstatt, Ganerben zu Bischofsheim, bestätigen, dass sie gemäß den Verträgen mit ihren Untertanen zu Bischofsheim diesen auf ihre Klagen hin Geld und Gut zur Beschaffung von fehlendem Faselvieh überlassen haben. Die Aussteller hatten von Dechant und Kapitel zu Wimpfen eine Beteiligung an dieser Belastung verlangt, die deren Zweiteil am großen Zehnten zu Bischofsheim entsprechen sollte. Sie einigen sich mit dem Stift, dass dieses das sog. Grörzlinger Höfchen in Bischofsheim mit gen. Einkünften und 20 fl an sie übergibt. Siegler: Philipp von Helmstatt als Baumeister zu Bischofsheim, das Kapitel zu Wimpfen