Ludwig Graf zu Stolberg etc. verkauft an Bürgermeister und Rat der Stadt Wertheim den Vierherrnhof samt Sommerhaus, anliegenden Gärten und der Newen wagt, ferner den anstoßenden Ranckenhof mit Zubehör für 800 fl. Landeswährung (den fl. zu 21 Tornosen oder 60 Kr.) unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechtes um die Kaufsumme und unter der Bedingung, daß die Güter anderweitig nicht veräußert oder versetzt werden können. Die Gebäude sind weiterhin der Herrschaft und ihren Räten für ihre Sitzungen zu öffnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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