Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, übereignet [dem Förster] Peter Kyle und seinen Erben aus besonderer Gnade 1 3/4 Huben (anderhalb hub und ein fiertel) im Gericht zu Mörlenbach, die an Hans Ochssener und die Allmende (gemeyn marck) anstoßen. Darüber hinaus befreit er Peter Kyle von Fron- und Reisdienst, Atzung und Hubrecht.