Hans Bäder, sesshaft zu Heimsheim, dem Amtmann daselbst übergeben und zum dritten Male gef., weil er seinen Nachbarn zu Heimsheim nachts das Pferdefutter gestohlen hatte, jedoch auf die Fürbitten der Junker Dietrich und Ott von Gemmingen und in Anbetracht seiner schwangeren Ehefrau und seiner Kinder des peinlichen Gerichts enthoben, auf Bezahlung seiner Atzung und kosten und auf künftige Wohlverhalten freigelassen, verspricht, seine drei Verschreibungen zu halten, nichts gegen das Haus Österreich und das Fürstentum Württemberg zu unternehmen und schwört U. Zum ersten Male war er wegen Beteiligung an einem Aufruhr gegen seinen Amtmann, den Schultheißen von Rutesheim und gotteslästerlicher Reden zu Leonberg gef., jedoch auf Fürbitten und nach Bestrafung mit einer Stunde Prangerstehen wieder freigelassen worden. Seine Teilnahme am letzten Zuge Herzog Ulrichs gegen Württemberg hatte ihm eine zweite Verhaftung eingetragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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