König Heinrich gewährt Priorin und Konvent der Dominikanerinnen in Gotteszell zu Schwäbisch Gmünd Freiheit von allen Abgaben und Steuern an ihn oder irgendwelche anderen Personen für ihre Besitzungen und jedwede beweglichen und unbeweglichen Güter; sie sollen von allen Zahlungen und Dienstleistungen und insbesondere von den Spanndiensten, die im Falle der Aufstellung eines Heeres von den verewigten Römischen Königen oder ihren Vögten gewöhnlich gefordert wurden oder die sie zukünftig fordern könnten, ausgenommen sein, ungeachtet der durch ihn oder seine Vorgänger im Reich anderen zugestandenen Gnadenerweise: Durch diese sollen den Schwestern in der hier gewährten Gnade keine Hindernisse erwachsen. Er verbietet allen Getreuen des Reiches und insbesondere seinen Amtsleuten und Bürgern in Schwäbisch Gmünd und in Heilbronn, die Schwestern entgegen dem Wortlaut dieses Gnadenerweises zu behindern oder zu beschweren.