Johann in der Hoernen, Sohn des + Rotger, und seine Frau Gertgen, Tochter des + Ludger Schröder, Bürger zu Werden, machen bekannt, daß ihnen laut eingerückter Urkunde des Abts Hermann, des Priors Anton, des Kellners Paulus, des Kustos Heinrich Duden, des Seniors Stephan und des ganzen Konvents ein Stück Busch in der Missipen verliehen und verpachtet worden ist, gelegen oberhalb der Mühle des Herzogs Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg unter dem Plettenberg, das schon Johanns Vater innegehabt hat, um es zu roden und einen Garten daraus zu machen. Abt und Konvent sollen dafür jährlich am 21. Dezember acht oder zehn Stück eines langen deutschen Almanachs erhalten oder was gerade in dem betreffenden Jahr von Mathematikern oder Astronomen gedruckt wird. Auch soll weiter an Abt, Prior, Kellner und Küster ein Handalmanach geliefert werden. Wenn Almanache in dieser Art nicht mehr gebräuchlich sind, sollen andere nach dem Gefallen von Abt und Konvent geliefert werden. Ist diese Verpflichtung jeweils bis zum 6. Januar des folgenden Jahres nicht erfüllt, fällt der Garten an das Kloster zurück. - Es siegeln der Richter zu Werden Heinrich Tegeder und die Schöffen Johann Vulhaber, Konrad Hettermann, Meister Jakob op der Heiden und Johann Wessels mit dem Schöffensiegel. - Gegeven ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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