Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er eine Rachtung bewilligt hat, die sein Getreuer Jeremias vom Oberstein (Myas vom Obern Steyn) zwischen Bartholomäus Kürschner (Kursener), Bürger zu Worms, und der pfalzgräflichen Leibeigenen Ottilie Ennel von Kriegsheim (Krießheym), Tochter des Gerwin, errichtet hat, nachdem sich erzeigt hatte, dass Bartholomäus trotz der Eheschließung mit Ottilie bereits mit einer anderen Frau verehelicht war. Der Pfalzgraf konfirmiert die zwei von Jeremias besiegelten Rachtungsbriefe vom 22.07.1489 (uff mitwoch sant Maria Magdlenen tag) und versichert, alle Ungnade gegenüber Bartholomäus abgestellt zu haben und die Parteien gemäß des Vertrages schirmen und handhaben zu wollen.