Graf Georg (Jorg) von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Ochsenstein, verkauft mit Zustimmung und im Beisein seines Vormunds Niklaus von Fleckenstein, zu seinem Nutzen und zur Begleichung von Schulden, insbesondere auch, um nichts von seinen Erbrechten zu verlieren, seinen Teil am sogenannten 'Geroldsecker Teil' zu Reichshofen. Diesen hatte er von seiner Tante, Gräfin Elisabeth von Zweibrücken-Bitsch, gekauft und er umfasst ein Viertel an Schloss, Stadt, Nutzung, summarisch aufgelistetes Zugehör, Geleitstraßen und insbesondere Kirchenstraßen sowie geistliche und weltliche Lehen und Leihungen. Der Verkauf geschah auf Wiederruf nach landläufigem Recht und Gewohnheit um 1.500 Gulden, deren Bezahlung in bar quittiert werden. Davon gehen 1.050 Gulden an die von Bitsch, um Schulden zu begleichen. Es folgen weitere Klauseln zur Übergabe der Güter, Leute und dazugehöriger Schriftstücke, zur Qualität der Güter und zu Rechtsverzichten. Georg verspricht bei Bedarf weitere Schriftstücke über den Verkauf anzufertigen oder den Verkauf vor dem Oberrichter oder dem Hofgericht zu Rottweil bestätigen zu lassen. Die Wiederlösung mit 1.500 Gulden soll ein Jahr zuvor auf cathedra Petri [= 22.2.] angekündigt werden und zu Hagenau, Weißenburg oder Selz vor den dortigen Ratsfreunden geschehen, aber erst nachdem andere, frühere Verkäufe auf Wiederlösung beim Pfalzgrafen oder dessen Erben gelöst worden sind. Sollte der Brief beschädigt sein oder eine beglaubigte Abschrift einen Verlust ersetzen, ist er dennoch gültig. Georg gelobt durch einen Eid mit aufgereckten Fingern den Verkauf zu halten und verzichtet auf alle Behelfsmittel dagegen. Zur zusätzlichen Urkundenbesiegelung bittet er Jakob von Fleckenstein, Unterlandvogt im Elsass, und Georg (Jorg) von Wickersheim. Niklaus von Fleckenstein beurkundet als Vormund, dass der Kauf mit seinem Wissen und Willen geschah. Der Schultheiß und die Richter zu Reichshofen beurkunden, dass der Verkauf, die Übergaben und Verschreibung vor ihnen zu Gericht zu Reichshofen geschah und sie den Kauf als rechtskräftig anerkennen.