Der Magistrat der Reichsstadt Ulm und die 19 Zünfte in der Stadt vergleichen sich wegen der Erhebung der Steuern in der Stadt. Der Magistrat verpflichtet sich, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Steuerlast der Bürgerschaft zu verringern. Dafür soll diese die festgelegten Steuern fristgerecht und freiwillig entrichten. Bei Änderungen im Verfahren der Steuererhebung ist künftig mit der Bürgerschaft Rücksprache zu nehmen. Die Zünfte sind mit dieser Erklärung des Magistrats zufrieden und verpflichten sich ihrerseits, alle wegen der Steuererhebung vor kaiserlichen Gerichten gegen den Magistrat eingeleiteten Verfahren einzustellen. Die den Zünften bisher entstandenen Prozesskosten werden von der Stadtkasse übernommen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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