Wahlinstrument des Herzogs Johann Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf zum Koadjutor des Hochstifts Lübeck mit der Versicherung, denselben "nach Erreichung seiner mündigen und vogtbaren, also fünfundzwanzig Jahr", wenn Bischof Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf zu Gunsten seines Bruders resignieren würde, zum Bischof zu wählen

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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