Nr. 56: Erlass des Kurfürsten Klemens August von Köln gegen verschiedene Gold- und Silbermünzen, die von auswärts eingeführt waren. Keiner ist verpflichtet, andere als kurkölnische, bayrische und kurpfälzische Münzen im Kauf und Verkauf anzunehmen. Druck, nebst Begleitschreiben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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