Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet zwischen Ort von Bach, Domherr zu Speyer, Brigitte (Brigida) von Enslingen und ihren mitverbundenen Seelwärtern des Domherrn Nikolaus von Venningen (+) einer- sowie Anna Kalb von Reinheim (Kelbin von Rinheym), Witwe und geborene von Venningen, ihrem Sohn Philipp und ihren mitverbundenen andererseits wegen eines vermeintlichen Erbfalls, der die hinterlassenen Güter des Nikolaus berührt. Der Pfalzgraf sieht Annas und Philipps Forderungen rechtlich unbegründet, sodass keine Partei der anderen etwas schuldig ist und jede Partei ihre Kosten selbst trägt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...