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Burkhard von Echingen, Richter des Bundes zu Schwaben, bestätigt ein Urteil, das er mit den gen. vier Vierteilen des Bundes in einem Prozess zwischen Peter Vischer und Peter Herzog als Anwälten der Dreier und der Gemeinde zu Oberelchingen einerseits und Jakob Schuler, Hans Prantz und Hans Emmerling von Unterelchingen andererseits um Nutzungsrechte an einem Gehölz bei der Donau gefällt hat. Das Urteil erklärt das Gericht für unzuständig gegenüber der beklagten Partei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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